Helmut Fisch zum Verbandsrichteranwärter (JGHV) ernannt.
Die Ordnung für das Verbandsrichterwesen des JGHV sagt in ihrer Präambel:
Der Aussagewert von Verbandsprüfungen steht und fällt mit der Leistungsfähigkeit, der jagdpraktischen Erfahrung, dem Fachwissen und der Objektivität der Verbandsrichter. Deshalb hängen Ruf und Ansehen der deutschen Jagdgebrauchshundbewegung unabdingbar mit einer sinnvollen Lösung der Richterfrage zusammen. Dem charaktervollen, urteilsfähigen Verbandsrichter wird sich jeder Führer von Jagdgebrauchshunden gern und vertrauensvoll stellen...
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist es Aufgabe eines jeden Jagdgebrauchshundevereins, aus dem Klientel der erfahrenen Hundeführer diejenigen für die umfangreiche Ausbildung und verantwortungsvolle Aufgabe eines Verbandsrichters zu gewinnen, die zur Ausübung dieses Amtes befähigt erscheinen und die darüber hinaus die dafür erforderlichen, persönlichen Voraussetzungen erfüllen und langfristig zur Verfügung stellen möchten.
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