Führer von geprüften Jagdgebrauchshunden stellen sich für den Jagdbetrieb zur Verfügung.

Das Niedersächsische Jagdgesetz regelt unter § 4, Abs (2), dass bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden muss.

Zu Beginn der Jagdzeit auf Niederwild haben Jagdleiter bei unserem Verein nachgefragt, ob wir ihnen die Adressen von Führern geprüfter und brauchbarer Jagdhunde nennen können, da diese offenbar nicht immer in allen Revieren unseres Landkreises flächendeckend zur Verfügung stehen.

Nach einer von uns gestarteten Mitgliederbefragung haben sich inzwischen einige Hundeführer dazu bereit erklärt, in der Treibjagdsaison "und überhaupt" dort mit ihren geprüften und in der jagdlichen Praxis bewährten Hunden zu unterstützen, wo "Not am Hund" ist.
Eine entsprechende Adressliste finden Sie hier.

Darüber hinaus an einem Listeneintrag interessierte Vereinsmitglieder - oder bereits listenmäßig erfasste Personen, deren Listeneintrag geändert oder gelöscht werden soll - werden gebeten, sich diesbezüglich mit unserem Schriftführer, Herrn Florian Marquardt, unter er E-Mail-Adresse florianmarquardt@gmx.de in Verbindung zu setzen.