Zur Erinnerung: Verbot bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten

Foto: EUROLab

Die REACH–Verordnung zum Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten ist am 16. Februar 2023 in allen Ländern der EU in Kraft getreten.
Demnach ist es verboten, in Feuchtgebieten und in deren Umkreis von 100 m, Schrotmunition mit einem Bleigehalt ab 1 % zu verschießen. Verboten ist es auch, solche Munition während des Schießens - oder auf dem Weg zum Schießen - in Feuchtgebieten mitzuführen.
Als Jäger, Ausbilder und Führer von Jagdgebrauchshunden sind wir von dieser Verordnung unmittelbar betroffen.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen hat in diesem Zusammenhang interessante Informationen auf ihrer Homepage zusammengefasst.
Das Mitführen bleihaltiger Schrotmunition zu den Lehrgängen und Prüfungen des Jagdgebrauchshundverein Stade e.V. wird hiermit untersagt.
(03.01.24)

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